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   BFH, 28.01.2004 - I B 50/03   

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https://dejure.org/2004,10074
BFH, 28.01.2004 - I B 50/03 (https://dejure.org/2004,10074)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2004 - I B 50/03 (https://dejure.org/2004,10074)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - I B 50/03 (https://dejure.org/2004,10074)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.04.2001 - XI R 60/00

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 50/03
    Da es sich bei der Verweisung des FG auf das Verfahren 6 V 558/00 somit erkennbar nicht um einen überraschenden Hinweis auf einen Vorgang handelte, zu dem weder ein sachlicher noch zeitlicher Bezug mehr bestand, ist der Streitfall auch nicht mit dem vom BFH im Urteil vom 4. April 2001 XI R 60/00 (BFHE 195, 9, BStBl II 2001, 726) entschiedenen Fall, auf den die Klägerin verweist, vergleichbar.
  • BFH, 26.02.1975 - II R 120/73

    Angriffsmittel - Verteidigungsmittel - Schluß der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 50/03
    Im Streitfall durfte das FG vielmehr davon ausgehen, dass für die Beteiligten hinreichende Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung bestanden haben (vgl. dazu auch das BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185, BStBl II 1975, 489).
  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 50/03
    Dabei muss das Gericht aufgrund der Ausführungen in diesem Schriftsatz die für und gegen eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung sprechenden Gründe abwägen und die dabei maßgeblichen Überlegungen in seiner Entscheidung zum Ausdruck bringen, damit geprüft werden kann, ob es sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187; vom 19. Februar 1993 III R 101/89, BFH/NV 1994, 555).
  • BFH, 26.06.2002 - I B 96/01

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht, des rechtlichen Gehörs und der

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 50/03
    Für die schlüssige Darlegung des von der Klägerin zudem gerügten Verfahrensmangels der unzureichenden Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch das FG muss, da es sich insoweit um einen verzichtbaren Verfahrensmangel handelt, u.a. vorgetragen werden, dass dieser bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist oder aus welchen Gründen dem Beschwerdeführer eine entsprechende Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2002 I B 96/01, BFH/NV 2002, 1469; vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 67 ff.).
  • BFH, 22.11.2000 - I B 106/00

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 50/03
    Dies gilt umso mehr, als die Klägerin, vertreten durch dieselben Prozessbevollmächtigten, gegen den bezeichneten Beschluss 6 V 558/00 außerordentliche Beschwerde (Az. des BFH I B 106/00) u.a. bereits mit der Begründung eingelegt hat (S. 10 der Beschwerdeschrift vom 5. Juli 2000), das FG habe, ohne einen entsprechenden Hinweis zu erteilen, darauf abgestellt, dass die Beschwerdeführerin bloßes Vertriebsunternehmen sei.
  • BFH, 09.09.1998 - IX B 101/98

    Verfahrensmangel - Bezeichnungsanforderungen - Uzutreffende Sachverhaltswürdigung

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 50/03
    Für die schlüssige Darlegung des von der Klägerin zudem gerügten Verfahrensmangels der unzureichenden Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch das FG muss, da es sich insoweit um einen verzichtbaren Verfahrensmangel handelt, u.a. vorgetragen werden, dass dieser bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist oder aus welchen Gründen dem Beschwerdeführer eine entsprechende Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2002 I B 96/01, BFH/NV 2002, 1469; vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 67 ff.).
  • BFH, 03.09.1998 - XI B 123/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - Mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 50/03
    Für die schlüssige Darlegung des von der Klägerin zudem gerügten Verfahrensmangels der unzureichenden Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch das FG muss, da es sich insoweit um einen verzichtbaren Verfahrensmangel handelt, u.a. vorgetragen werden, dass dieser bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist oder aus welchen Gründen dem Beschwerdeführer eine entsprechende Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2002 I B 96/01, BFH/NV 2002, 1469; vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 67 ff.).
  • BFH, 25.04.1996 - VIII B 30/95

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung der Wiedereröffnung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 50/03
    Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, dass das FG das Verfahren ermessensfehlerhaft nicht wiedereröffnet habe, ist für eine Darlegung dieses Verfahrensmangels i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO somit die schlüssige Angabe von Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Verletzung der Verpflichtung des FG zu fehlerfreier Ermessensausübung ergibt (BFH-Beschlüsse vom 25. April 1996 VIII B 30/95, BFH/NV 1997, 118; vom 26. Januar 1996 X B 133/95, BFH/NV 1996, 563).
  • BFH, 19.02.1993 - III R 101/89

    Verfahrensfehler auf Grund der Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 50/03
    Dabei muss das Gericht aufgrund der Ausführungen in diesem Schriftsatz die für und gegen eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung sprechenden Gründe abwägen und die dabei maßgeblichen Überlegungen in seiner Entscheidung zum Ausdruck bringen, damit geprüft werden kann, ob es sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187; vom 19. Februar 1993 III R 101/89, BFH/NV 1994, 555).
  • BFH, 26.01.1996 - X B 133/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 50/03
    Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, dass das FG das Verfahren ermessensfehlerhaft nicht wiedereröffnet habe, ist für eine Darlegung dieses Verfahrensmangels i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO somit die schlüssige Angabe von Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Verletzung der Verpflichtung des FG zu fehlerfreier Ermessensausübung ergibt (BFH-Beschlüsse vom 25. April 1996 VIII B 30/95, BFH/NV 1997, 118; vom 26. Januar 1996 X B 133/95, BFH/NV 1996, 563).
  • BFH, 24.10.2006 - VIII B 189/05

    Substantiierter Beweisantrag

    Dabei muss das Gericht aufgrund der Ausführungen in diesem Schriftsatz die für und gegen eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung sprechenden Gründe abwägen und die dabei maßgeblichen Überlegungen in seiner Entscheidung zum Ausdruck bringen, damit geprüft werden kann, ob es sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (BFH-Beschluss vom 28. Januar 2004 I B 50/03, BFH/NV 2004, 799, m.w.N., unter 1. der Gründe).

    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, dass das FG das Verfahren ermessensfehlerhaft nicht wieder eröffnet habe, ist für die Darlegung eines Verfahrensmangels i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO somit die schlüssige Angabe von Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Verletzung der Verpflichtung des FG zur fehlerfreien Ermessensausübung ergibt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 799, m.w.N.).

  • BFH, 16.02.2005 - IV B 112/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen nicht Wiedereröffnung der mündlichen

    Wird gerügt, das Finanzgericht (FG) habe das rechtliche Gehör des Klägers dadurch verletzt, dass es die mündliche Verhandlung nicht wieder eröffnet habe, obwohl der Kläger nachträglich Unterlagen zur Begründung seines Klagebegehrens eingereicht habe, sind zur schlüssigen Begründung der Verfahrensrüge Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass das FG ermessensfehlerhaft die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung abgelehnt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 1996 VIII B 30/95, BFH/NV 1997, 118; vom 26. Februar 1997 IV B 105/96, BFH/NV 1997, 679; vom 28. Januar 2004 I B 50/03, BFH/NV 2004, 799).
  • FG Niedersachsen, 10.03.2008 - 4 K 10004/03

    Berücksichtigung von nachgereichten Schriftsätzen und Wiedereröffnung einer

    Denn kein Beteiligter kann erwarten, dass eine mündliche Verhandlung allein deshalb vertagt oder nach ihrem Schluss wiedereröffnet wird, wenn er sich trotz hinreichender Frist nicht genügend vorbereitet hat ( BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BStBl II 1975, 489 m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 13. November 2001, IX B 89/01, BFH/NV 2002, 511; vom 28. Januar 2004 I b 50/03 BFH/NV 2004, 799).
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